DE / EN

Impressum

raantec GmbH & Co. KG
Nienkamp 21
33829 Borgholzhausen
Deutschland

Fon: +49 5425 9540-0
Fax: +49 5425 9540-60

Gerichtsstand:
Gütersloh HRA 4866

Steuernummer:
351 / 5762 / 0535

Umsatzsteuer-ID-Nr.:
DE 225 186 805

Persönlich haftende Gesellschaft:
raantec Beteiligungs-GmbH

Amtsgericht:
Gütersloh HRB 5413

Geschäftsführer:
Ansgar Jahn, Jens Teichmann, Andreas Voigt

 

Konzeption & Realisation
carpe diem werbeagentur
www.carpe-7-diem.com
info(at)carpe-7-diem.com

Fotos + Videos
Footer:
Tokay Gecko Thailand on white background
fotolia
Urheber: kamonrat

Video home:
Shutterstock

Andere Fotos:
gieselmann photography
www.gieselmann-photo.de

Gayer Fotografie
www.gayer-fotografie.de 

 

Icons made by Sarfraz Shoukat from www.flaticon.com is licensed by CC 3.0 BY


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Vertrags- und Ansprechpartner ist die

raantec GmbH & Co. KG (nachfolgend Fa. raantec)
Nienkamp 21
33829 Borgholzhausen
DEUTSCHLAND


Telefon: 05425 – 95400
Telefax: 05425 – 954060

E-Mail: Ansgar Jahn 

vertreten durch die Geschäftsführer Niklas Dittmar, Ansgar Jahn, Jens Teichmann, Andreas Voigt.

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1
Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Fa. raantec an den Kunden erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Spätestens mit Entgegennahme der Waren/Leistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

1.2 
Gegenstand dieser AGB ist der Verkauf (einschließlich Ratenverkauf – falls die Fa. raantec einen Ratenkauf zulässt) jeglicher von der Fa. raantec vertriebenen Waren, insbesondere Hardware nebst allem Zubehör sowie aller Standardsoftware einschließlich Betriebssysteme.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1
Angebote der Fa. raantec sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2
Die Bestellung des Kunden stellt ein unverbindliches Vertragsangebot dar, an das dieser für die Dauer von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung bei der Fa. raantec gebunden ist.

2.3
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche/fernschriftliche Auftragsbestätigung durch die Fa. raantec, z. B. durch E-Mail, Fax zustande.

3. Vertragsgegenstand

3.1 
Inhalt und Umfang der von der Fa. raantec geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen/fernschriftlichen Auftragsbestätigung. Insbesondere Abbildungen, Beschreibungen bzw. Werbeaussagen wie Qualitäts-, Leistungs- und Beschaffenheitsangaben auf der Internetseite sind nur als annähernd zu betrachten. In keinem Fall stellen solche Abbildungen, Angaben und Werbeaussagen Eigenschaftszusicherungen dar, es sei denn, sie sind von der Fa. raantec ausdrücklich schriftlich als solche in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

3.2
Geringe Abweichungen von Produktangaben sowie Verbesserungen und Erweiterungen behält die Fa. raantec sich vor, insofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

4. Preise

4.1 
Produktpreisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer ab Lager Borgholzhausen. Nicht im Preis enthalten sind Kosten der Verpackung und des Versandes, insbesondere Porto, Fracht und Zustellungsgebühren oder sonstige Nebenleistungen, wie z. B. Schulung, Installation oder Wartung. Verpackungs- und Versandpreise entnimmt der Kunde der gesonderten Verpackungs- und Versandpreisliste.

Die Fa. raantec ist berechtigt aber nicht verpflichtet, auf Wunsch und auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abzuschließen.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1
Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen an die Fa. raantec gelten erst dann als erfolgt, wenn die Fa. raantec über den Betrag verfügen kann.

5.2
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Fa. raantec berechtigt, ab Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu fordern. Die Fa. raantec behält sich den Nachweis eines höheren Verzugsschadens vor. Der Kunde ist berechtigt der Fa. raantec einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

5.3
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für die Fa. raantec kosten- und spesenfrei hereingenommen.

5.4
Eine Aufrechnung gegenüber Kaufpreisforderungen ist dem Käufer nur mit von der Fa. raantec anerkannten oder rechtskräftigen Gegenforderungen möglich.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht und unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt  jede Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

5.5
Alle Forderungen der Fa. raantec einschließlich derer, für die Wechsel und Schecks angenommen oder Ratenzahlungen vereinbart wurden, werden sofort vollständig fällig, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät oder wenn Fa. raantec nach Vertragsabschluss wesentliche Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt werden. Die Fa. raantec ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse oder gegen Sicherheitsleistungen vorzunehmen. Sind die Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Verstreichen einer gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht erfolgt, kann die Fa. raantec von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Fa. raantec unbenommen.

6. Liefer-/ Leistungszeit, Teillieferung

6.1
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform und sind in der Auftragsbestätigung enthalten. Auch verbindliche Fristangaben sind vom Kunden, soweit nicht anders vereinbart, als circa Zeiten zu verstehen und beginnen ab Datum der Auftragsbestätigung.

6.2
Nach Verstreichen der verbindlichen Liefer- oder Leistungsfristen/-termine hat der Kunde der Fa. raantec schriftlich/fernschriftlich eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, nach Verstreichen dieser Frist die Leistungsannahme abzulehnen. Schadensersatzansprüche sind, soweit sich aus Ziffer 12 nichts anderes ergibt, ausgeschlossen.

6.3
Verbindliche Lieferungs-/Leistungsfristen und -termine verlängern sich für die Fa. raantec angemessen im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krankheiten) und sonstigen von der Fa. raantec nicht zu vertretenden Hindernissen, wie z. B. Aussperrungen, Streik oder Betriebsstörungen sowohl im eigenen als auch in Zulieferer- oder Herstellerbetrieben. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse erst eintreten, wenn sich die Fa. raantec bereits im Verzug befindet.

6.4
Die Fa. raantec hat dem Kunden gegenüber nicht dafür einzustehen, dass eine Belieferung der Fa. raantec verzögert wird oder nicht erfolgt, wenn ein von der Fa. raantec sorgfältig ausgewählter Zulieferant oder Hersteller diesen Umstand zu vertreten hat.

6.5
Die Fa. raantec ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung ist für den Käufer nicht sinnvoll wirtschaftlich nutzbar oder ist unzumutbar.
Zulässige Teillieferungen gelten insbesondere für Zahlungs-/Gewährleistungspflichten und den Gefahrübergang als selbständige Leistungen.

7. Gefahrübergang

7.1
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager Borgholzhausen oder eines von der Fa. raantec Beauftragten verlassen hat.

7.2
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch die Fa. raantec auf den Kunden über.

8. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung, Vermischung

8.1
Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Lieferung behält sich die Fa. raantec das Eigentum an allen im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware). Vor Übergang des Eigentums verpflichtet sich der Käufer, über die Vorbehaltsware nur mit vorheriger Zustimmung der Fa. raantec zu verfügen.

8.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und die Fa. raantec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten für Abwehrmaßnahmen die im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff der Fa. raantec oder sonst entstehen, hat der Kunde zu tragen.

8.3
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch die Fa. raantec gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.4
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Fa. raantec vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der Fa. raantec stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Fa. raantec das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.

8.5
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der Fa. raantec stehenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die Fa. raantec das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die anfangs nicht der Fa. raantec gehörende Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der Fa. raantec anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

8.6
Die Fa. raantec verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.

9. Gewährleistung

9.1
Der Kunde untersucht die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden oder Mengendifferenzen. Offensichtliche Mängel müssen der Fa. raantec unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich/fernschriftlich angezeigt werden.

9.2
Die Gewährleistungsfrist für nicht offensichtliche Mängel beträgt 24 Monate nach § 438 BGB ab Lieferung der Ware. Sollte die Ware in Mehrschichtbetrieben eingesetzt werden, mindert sich die Frist um 12 Monate.

9.3
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden- auch im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft – sind zunächst beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf Kosten und nach Wahl der Fa. raantec.

9.4
Im Falle einer Mängelanzeige verlangt die Fa. raantec auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl, dass
a)    der Kunde das mangelhafte Produkt bzw. die mangelhafte Lieferung bei sich bereit hält und der Fa. raantec zu üblichen Geschäftszeiten die Durchführung einer Untersuchung der Ware und Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht.
b)    das mangelhafte Produkt zur Untersuchung und Mängelbeseitigung der Fa. raantec überbracht wird; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die mangelhafte Ware zusammen mit einer genauen Fehlerbeschreibung unter Angabe der Artikel, - Modell, - oder Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins an die oben genannte Geschäftsadresse der Fa. raantec einzuschicken oder anzuliefern.

9.5
Im Falle der Ziffer 9.4. b) ist der Kunde auf Wunsch der Fa. raantec verpflichtet, auf ihre Kosten die mangelhafte Ware für den Transport zu versichern.

9.6
Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb eines dem Kunden zumutbaren zeitlichen Rahmens endgültig fehl, hat der Kunde das Recht, wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu fordern.

9.7
Das Gewährleistungsrecht entfällt, wenn
a)    technische Originalkennzeichen verändert oder beseitigt werden
b)    Vertragsware durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß gelagert, installiert oder benutzt wird,
c)    durch den Kunden oder Dritte eigenständig Reparaturen oder Produktänderungen vorgenommen, insbesondere Geräte geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.
Weist der Kunde in den unter b) und c) genannten Fällen nach, dass die dort angesprochenen Umstände nicht ursächlich für den Mangel waren, bleibt der Gewährleistungsanspruch bestehen.

9.8
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- oder Leistungsmerkmalen, ebenso wie eine normale Abnutzung der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

9.9
Ergibt eine Überprüfung der Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, können dem Kunden Kosten für Überprüfungs- und Reparaturleistungen sowie eventuell entstandenen Anfahrtskosten zum jeweils gültigen Verrechnungssatz für Einzelaufträge der Fa. raantec in Rechnung gestellt werden.

10. Ersatzteile, Nachbesserungen

Ersetzte Teile/Produkte gehen wieder in das Eigentum der Fa. raantec über.

11. Fremdsoftware

Für fremde, zwar von der Fa. raantec gelieferte aber nicht produzierte Software, gelten die dieser Fremdsoftware beigefügten Lizenzbedingungen und Garantien des jeweiligen Softwareproduzenten, die der Kunde mit Ingebrauchnahme der Software akzeptiert.

12. Haftung

12.1
Soweit sich aus nachfolgenden Ziffern nicht etwas anderes ergibt, haftet die Fa. raantec für Schäden des Kunden nur, jedoch dann immer, soweit diese von der Fa. raantec oder deren Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Haftung aus Vertrag, wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

12.2
Für Personenschäden und Haftung gem. der Produkthaftpflicht haftet die Fa. raantec uneingeschränkt. Die Haftungsbeschränkung gemäß § 12.1 gilt ferner nicht für Schäden, die aufgrund des Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften entstehen, sofern die Zusicherung gerade die Absicherung des Kunden gegen den eingetretenen Schaden bezweckt hat.

12.3
Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Fa. raantec auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vertragstypisch, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens.

12.4
Im Fall von Daten oder Programmverlusten haftet die Fa. raantec lediglich im Umfang des Schadens, der nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Käufers, insbesondere durch die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

13. Datensicherungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, Daten und Programme in regelmäßigem Abstand, jedoch mindestens einmal täglich zu sichern, so dass diese im Falle eines Verlustes unter vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

14. Geheimhaltung, Datenschutz

14.1
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Fa. raantec erkennbar sind, unbefristet geheim zuhalten und – soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

14.2
Die Fa. raantec behält sich vor, unter Einbehaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vom Kunden bezogene Daten für unternehmensinterne Marketingzwecke zu nutzen. Mit Einverständnis des Kunden können die Daten insbesondere auch zur Versendung von Werbung per E-Mail, Fax oder auf postalischem Wege an den Kunden verwendet werden. der Kunde ist auch nach Einverständniserklärung jederzeit berechtigt, einer solchen Nutzung durch schriftliche/fernschriftliche Mitteilung an die Fa. raantec zu widersprechen.

15. Schlussbestimmungen

15.1
Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

15.2
Die Abtretung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden, insbesondere von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Fa. raantec.

15.3
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

15.4
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Borgholzhausen, den 01.01.2008

Ansgar Jahn
( Alleinvertretungsberechtigter Gesellschaftsführender Gesellschafter )